Vorsicht vor verstecktem Alkohol in Alltagsprodukten!

versteckter Alkohol in Alltagsprodukten

Wer auf Alkohol in Lebensmitteln verzichten muss oder möchte, muss sehr genau aufs Etikett schauen und die Kennzeichnungslücken kennen. Denn während der Alkoholgehalt bei den meisten Getränken wie Bier oder Wein gut sichtbar auf dem Etikett steht, enthalten viele feste Lebensmittel versteckten Alkohol, ohne dass dies auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Alkohol ist nicht nur in Lebensmitteln wie Pralinen mit Schnaps- oder Likörfüllung enthalten, sondern oftmals in Lebensmitteln versteckt, wo man es keinesfalls vermutet. Die Frage nach Alkohol in Lebensmitteln stellen sich überwiegend trockene Alkoholiker, die ihre Abstinenz aufrechterhalten möchten. Auch Schwangere, Autofahrer oder Personen, die spezielle Medikamente einnehmen müssen, hinterfragen den Alkoholgehalt.

Für Alkoholabhängige gilt, dass genauso Lebensmittel ohne Alkohol unter bestimmten Voraussetzungen gefährlich werden können. Schuld hieran ist das Suchtgedächtnis, das sich an festgelegte innere Umstände, wie Gefühle, oder äußere Umstände erinnert und bei diesen mit Verlangen antwortet. Als Faustformel gilt hier: Alles, was alkoholisch riecht oder schmeckt, kann gefährlich sein. Das kann exemplarisch ebenso auf alkoholfreies Bier zutreffen. Wir verraten, in welchen Erzeugnissen versteckter Alkohol enthalten ist.

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Bei abgepackten Lebensmitteln unterstützt häufig ein Blick auf die Zutatenliste. Finden sich dort Ausdrücke wie Alkohol, Ethylalkohol, Ethanol oder Weingeist ist Vorsicht geboten. Gleichermaßen hinter wenigen E-Nummern stecken Alkohole: E 334 = Weinsäure, E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol.

Oftmals findet sich der Alkohol dennoch nicht auf der Zutatenliste. Nur weil ‚alkoholfrei‚ auf der Flasche draufsteht, heißt das nicht, dass das Bier keinen Alkohol enthält. Was viele nicht wissen: In den meisten ‚alkoholfreien‘ Biersorten sind dennoch etwa 0,5 Prozent Alkohol enthalten. Das steht jedoch nur im Kleingedruckten. So dürfen sich gleichartig der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV §7b und Anlage 4) Biere allein darauffolgend alkoholfrei nennen, wenn sie bis zu 0,5 Volumenprozent beinhalten. Bei Getränken im Allgemeinen gilt, dass Alkohol erst ab 1,2 Volumenprozent deklariert werden muss. Alkohol kann genauso als Träger für Aromastoffe genutzt werden und muss trotz alledem nicht deklariert werden.

Bei kleinen Verpackungen und losen abgesetzten Lebensmitteln, wie etwa Speiseeis oder Schwarzwälder Kirschtorte, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Speziell in Restaurants oder Kantinen stehen die Endkunden alleine in der Verantwortung nachzufragen, ob Alkohol innerhalb der Herstellung der Mahlzeiten verwendet wird. Das oft genannte Argument, dass der Alkohol beim Kochen verfliegt, ist auf diese Weise gleichfalls nicht ganz richtig. So lassen sich nach einer halben Stunde Kochzeit immer noch 35 % des Alkohols nachweisen.

Immer wieder ist in Süßigkeiten, wie Rum-Trauben-Schokolade und fertig verpackten Lebensmitteln Alkohol enthalten. Einige Gramm Alkohol können nicht ausschließlich für Alkoholiker gefährlich werden, sondern auch für Kinder. Denn Minderjährige können sich somit bereits an den Alkoholgeschmack gewöhnen.

Natürlicher Alkoholgehalt in Lebensmitteln

Zahlreiche Produkte haben anhand natürlicher Gärung einen geringen Alkoholgehalt. Lebensmittel, die natürlichen Alkohol enthalten sind u.a. Brot, reife Bananen, Essig und Fruchtsäfte oder auch Sauerkraut. In Früchten, Fruchtsäften und Brot entsteht Alkohol durch den natürlichen Gärungsprozess. Der Kefirpilz produziert im Kefir Alkohol aus Milchzucker ähnlich wie im Kombucha. Essigsäurebakterien verwandeln Alkohol aus alkoholhaltigen Flüssigkeiten in Essigsäure. Dieser natürliche Alkoholgehalt wird als unbedenklich für Alkoholiker, Kinder und Schwangere eingestuft, da er selten 0,3 Volumenprozente übersteigt und geschmacklich nicht an Alkohol erinnert. Da er sich „von Natur aus“ im Lebensmittel befindet, muss er nicht deklariert werden. Wichtig ist auf Lebensmittel zu achten, denen nicht künstlich Alkohol zugefügt wurde.

Alkohol in Pflegeprodukten und Medikamenten

Neben Lebensmitteln können gleichwohl Pflegeprodukte wie Rasierwasser, Mundspülungen, Deodorants oder Medikamente, wie bspw. Hustensaft, alkoholhaltig sein. Hier lohnt sich ebenfalls ein Blick auf die Bestandteile, vorrangig bei Medikamenten unterliegt die Kennzeichnung strengeren Vorschriften. Eine Beratung von Ärzten, Apothekern oder im Fachhandel ist hier empfehlenswert, um alkoholfreie Alternativen zu finden.

Eine hundertprozentig alkoholfreie Lebensweise ist realistisch betrachtet kaum denkbar. Doch für Alkoholabhängige ist es überaus fundamental, die versteckten Gefahren zu identifizieren, um einen Rückfall zu unterbinden. Wie sonst auch bei der Krankheit haben Betroffene vieles in der eigenen Hand, man muss lediglich achtsam sein.

Das Blaue Kreuz hat eine allumfassende Liste mit Lebensmitteln, die einen Alkoholgehalt haben können, erstellt.